Wir freuen uns sehr, Ihnen unseren neuen Webauftritt vorstellen zu können.
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Franziska Schwitalla im wohlverdienten Ruhestand - Wolfgang Auer führt nun die Bad Füssinger Immobilien.
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"Wenn der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt..." Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.
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Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren. Auch wenn der Interessent sich erst einmal unverbindlich informieren will, schließt er bereits einen Maklervertrag, wenn er die Leistung des Maklers (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen will und über die Provisionspflicht bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages informiert wurde.
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